AGB

§ 1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB ElmasArt“, sind wesentlicher Bestandteil von Verträgen mit der ElmasArt. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf Leistungen auf dem Gebiet der Werbung, der Marketingberatung sowie auf die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen.

§ 2 ElmasArt verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§ 3 ElmasArt arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. ElmasArt ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Auftraggebers – insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter – in jeder möglichen Form zu vertreten.

§ 4 ElmasArt ist bereit, während der Vertragsdauer, die schriftlich festgelegt werden muss, kein Produkt und/oder keine Dienstleistung eines anderen Auftraggebers zu betreuen, das zu dem diesen Vertrag betreffenden Produkt-/Dienstleistungsbereich in direktem oder indirektem Wettbewerb steht.

§ 5 Bei Auftragsdurchführung ist ElmasArt verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.
Es steht im Ermessen von ElmasArt, für die Ausführung von Leistungen geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
Werden von ElmasArt im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet ElmasArt die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über ElmasArt abgewickelt, berechnet ElmasArt 15 % des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt ElmasArt gegenüber dem Werbungdurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

§ 6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ElmasArt rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ElmasArt alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ElmasArt nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§ 7 ElmasArt ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
Kommt eine von ElmasArt ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die ElmasArt nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch von ElmasArt davon unberührt.
Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand von ElmasArt wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten oder bei Berechnung durch ElmasArt an den Kunden abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus „Service-Fee“ getragen.

§ 8 Ein an ElmasArt schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn ElmasArt die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

§ 9 Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

§ 10 Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens ElmasArt nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

§ 11 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von ElmasArt im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

§ 12 ElmasArt haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
ElmasArt selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Terminvereinbarungen werden von ElmasArt mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist ElmasArt lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.
Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist ElmasArt von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung für ElmasArt. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist ElmasArt nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

§ 13 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von ElmasArt und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber. ElmasArt ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen.
Die obligatorischen Belegexemplare sind ElmasArt nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

§ 14 Der Auftraggeber wird ElmasArt die vereinbarte Vergütung zahlen. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Angebot genannte Vergütung umfasst grundsätzlich alle von ElmasArt im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages im Angebot aufgeführten Leistungen. Für darüber hinausgehende vom Auftraggeber gewünschte Leistungen kann ElmasArt eine zusätzliche Vergütung verlangen.
ElmasArt erstellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße Rechnung zu den jeweils im Angebot vorgesehenen Terminen. Der Rechnungsbetrag ist – soweit in Textform keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird – mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Das Honorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch ElmasArt an den Auftraggeber rein netto fällig.
Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 15 Soweit die nachfolgenden Regelungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die vorstehenden Reglungen auch für die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen durch ElmasArt.
Soweit bei Veranstaltungen mit im Angebot festgelegten Teilnehmerzahlen Teilnehmer an dem gebuchten Termin verhindert sind oder die Veranstaltung durch den Auftraggeber vollständig abgesagt wird, bestehen die nachfolgend beschriebenen Möglichkeiten:

  • Nennung von Ersatzteilnehmern bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung.
  • Kostenfreie Stornierung bis 30 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung.
  • Soweit die Teilnehmerzahl von 5 Teilnehmern unterschritten wird, kann ElmasArt dem Auftraggeber einen Ersatztermin nennen oder die bereits gezahlte Vergütung erstatten.

ElmasArt ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn ElmasArt vom Vorliegen des wichtigen Grundes erst nach Auftragsbestätigung Kenntnis erlangt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ElmasArt begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des SVI in der Öffentlichkeit gefährden kann oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Hat der Auftraggeber den wichtigen Grund zu vertreten, so bleibt er zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 16 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz von ElmasArt.

Berlin, 01.10.2009